Patienteninformation
Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung
- Neupatienten Willkommen
Unser tägliches Engagement besteht darin, unsere Patienten während ihres gesamten Lebens mit all ihren gesundheitlichen Herausforderungen zu begleiten und zu betreuen. Wir stehen Ihnen in allen Angelegenheiten rund um Ihre Gesundheit beratend zur Seite.
Als Teampraxis können wir die meisten Beschwerden gemeinsam mit Ihnen als Patient behandeln. Gelegentlich kann es vorkommen, dass wir gebietsärztliche oder stationäre Expertise benötigen. In jedem Fall stehen wir Ihnen mit unserer ganzheitlichen hausärztlichen Sichtweise zur Unterstützung Ihrer Behandlungsentscheidungen zur Verfügung.
Jedes medizinische Fachgebiet hat eine eigene spezialisierte Perspektive. Als Ihr betreuender Hausarzt ist es unsere Aufgabe, den Überblick über das große Ganze, nämlich Ihre Gesundheit, zu behalten und Ihnen durch unabhängige und ganzheitliche Informationen zu helfen, die für Sie individuell richtigen Entscheidungen zu treffen.
Wir freuen uns, Ihnen zusammen mit unserem Team eine optimale Betreuung anbieten zu können.
Wenn Sie uns als Hausarzt in Anspruch nehmen möchten und gesetzlich versichert sind, bitten wir Sie, sich in die hausarztzentrierte Versorgung Ihrer Krankenkasse einzuschreiben. Dies reduziert unnötige Bürokratie und ermöglicht es uns, Sie optimal zu betreuen.
Hier können Sie den Anamnesebogen direkt herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und in die Praxis mitbringen:
- Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) – Mitmachen unterstützt Ihre hausärztliche Versorgung
Die Bindung an einen gewählten Hausarzt bindet auch unsere Praxis an Sie – und bietet Ihnen viele Vorteile:
- Praxis App
Mit der PraxisApp „Meine hausärztliche Praxis“ haben Sie viele Vorteile wie eine sofortige Videosprechstunde während unserer Praxiszeiten.
Alle Infos zur PraxisApp finden Sie hier:
- Hausarztverträge (HzV)
Die hausarztzentrierte Versorgung ist ein freiwilliges Primärarztsystem, bei dem die Versicherten gemeinsam mit ihrem breit ausgebildeten und kompetenten ärztlichen Partner – dem Hausarzt – die Diagnostik und Therapie ihrer Erkrankungen besprechen und festlegen. Obwohl gegebenenfalls gebietsfachärztliche Untersuchungen und Therapien notwendig sind, sind viele Patienten allein nicht in der Lage, die richtigen Spezialisten für ihre individuellen Fragestellungen auszuwählen.
Die HzV soll Versicherte nicht von Fachärzten fernhalten, sondern vielmehr bei der Auswahl und der richtigen Reihenfolge von Therapien unterstützen. Die hausärztlichen Gespräche bereiten die Patienten auf ihre Behandlung in fachärztlichen Praxen oder Kliniken vor und ermöglichen informiertere und selbstbestimmtere Entscheidungen. Zudem ist es wichtig, nach der Behandlung durch Spezialisten die Therapievorschläge der Fachärzte entsprechend umzusetzen und an die weiteren Erkrankungen anzupassen, um die bestmöglichen Patientenergebnisse zu erzielen. Auch hier bleibt der Hausarzt der richtige Ansprechpartner.
Durch diese zielgerichtete Diagnostik führt das freiwillige Primärarztsystem nicht nur schneller, schmerz- und risikoärmer zu den gewünschten Ergebnissen, sondern auch kosteneffektiver und ressourcenschonender. Erste wissenschaftliche Ergebnisse der HzV zeigen, dass die Versicherten seltener und kürzer stationär behandelt werden, weniger unangemessene Medikamente verschrieben bekommen und länger leben.
Mittlerweile bieten fast alle gesetzlichen Krankenkassen die HzV an, und in unserer Praxis empfehlen wir allen Versicherten, sich in das Hausarztmodell ihrer Krankenkasse einzuschreiben. Neben den oben genannten Vorteilen können Teilnehmer der HzV auch häufiger erweiterte Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. So ist zum Beispiel die Check-Up Untersuchung in der HzV alle 2 Jahre (bei der LKK jedes Jahr) möglich, während normale Versicherte sie nur alle 3 Jahre erhalten. Darüber hinaus können Versicherte in der HzV nach Vereinbarung auch eine Videosprechstunde nutzen.
- Zuzahlungen
Für Versicherte, die vom Arzt Medikamente verschrieben bekommen, können zusätzliche Kosten entstehen, die sich mit den Zuzahlungen im Krankenhaus summieren und insgesamt zu einer echten Belastung werden. Um sicherzustellen, dass die Kosten nicht außer Kontrolle geraten, gibt es Obergrenzen für die Zuzahlungen: Die jährliche Eigenbeteiligung darf nicht mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens betragen. Für chronisch Kranke liegt die Obergrenze bei einem Prozent. Um von dieser Regelung zu profitieren, ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich, und chronisch Erkrankte können von uns eine entsprechende Bescheinigung erhalten.
Darüber hinaus mindern Freibeträge für Kinder und nicht berufstätige Ehepartner das zugrunde gelegte Einkommen, was dazu beiträgt, Familien finanziell zu entlasten. Für eine spätere Rückerstattung ist es wichtig, Belege von Apotheken, Krankenhäusern, Zahnärzten usw. sorgfältig aufzubewahren. Allerdings ist zu beachten, dass Belege von nicht erstattungsfähigen Medikamenten nicht berücksichtigt werden können und nicht für eine Rückerstattung in Frage kommen.
- Nicht erstattungsfähige Medikamente
Grundsätzlich werden alle Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, von den Krankenkassen nicht erstattet. Zusätzlich dürfen verschreibungspflichtige Medikamente nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn apothekenpflichtige Medikamente mit dem gleichen Wirkstoffgehalt verfügbar sind, wie zum Beispiel Schmerzsalben oder Schleimlöser. Des Weiteren erfolgt die Erstattung von Medikamenten nur dann, wenn das Medikament für die entsprechende Erkrankung zugelassen ist. Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Wirksamkeit und Verträglichkeit des Medikaments. Es gibt lediglich eine Ausnahmeliste mit einigen wenigen Medikamenten, die in begründeten Einzelfällen verordnet werden dürfen.
In unserer Praxis richten sich die Therapieempfehlungen nicht in erster Linie nach der Verordnungsfähigkeit, sondern vielmehr nach der individuell am besten geeigneten Therapie für Sie und Ihre Gesundheit.
- Heil- und Hilfsmittel
In Bayern gilt eine Heil- und Hilfsmittelverordnung, die die Verordnungsfähigkeit von Heilmitteln (z.B., physikalische Therapie) und Hilfsmitteln (z.B., Einlagen, Rollstühle) regelt.
Alle Heil- und Hilfsmittel, die verordnungsfähig sind, werden in einem entsprechenden Katalog mit Indikationen und Einschränkungen festgelegt. Ärzte sind gleichermaßen daran gebunden, sich an diese Kataloge zu halten.
Für eine Dauerbehandlung, die über die Regelverordnung hinausgeht, ist eine Begründung eines Facharztes erforderlich. Dies muss schriftlich auf dem Arztbrief als Fall außerhalb der Regelverordnung fixiert werden. Die Vorstellung beim Facharzt für diese besondere Behandlung muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.